Vfg Nr. 9/2015
Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz - 149,11875 MHz für Funkanwendungen für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten über kurze Entfernungen
Auf Grund des § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden hiermit Frequenzen zur Nutzung durch
·die Allgemeinheit für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten zugeteilt.
Die Amtsblattverfügung Nr. 01/2007 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz
- 149, 11875 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit für Funkanwendungen für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten über kurze Entfernungen", veröffentlicht im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 1/2007 vom 10.01 .2007, S. 4, wird aufgehoben.
1. Frequenznutzungsparameter:
Mittenfrequenz | Kanal-Nummer | Maximale äquivalente Strahlungsleistung in mW (ERP) | Kanalbandbreite/ Kanalraster in kHz |
149,0250 | 1 | 500 | 12,5 |
149,0375 | 2 | 500 | 12,5 |
149,0500 | 3 | 500 | 12,5 |
149,0875 | 4 | 500 | 12,5 |
149,1000 | 5 | 500 | 12,5 |
149,1125 | 6 | 500 | 12,5 |
Die Nutzung der Frequenzen ist im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb in Lagen oberhalb von 600 m
nicht erlaubt.
2. Befristung
Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31 .12.2025 befristet.
Es besteht kein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bestimmungsgemäße Frequenznutzungen.
Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige Beeinträchtigungen
nicht auszuschließen und hinzunehmen.
Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind (§ 60 Abs. 1 S. 3 TKG).
anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, auch telekommunikationsrechtlicher Art, oder Verpflichtungen privatrechtlicher Art ergeben. Dies gilt insbesondere für Genehmigungs- oder Erlaubnisvorbehalte
(z.B. baurechtlicher oder umweltrechtlicher Art).
z. B. Abhilfemaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten verantwortlich.
störungsfreien Frequenznutzung -erforderlichen Auskünfte über das Funknetz, die Funkanlagen und den Funkbetrieb, insbesondere Ablauf und Umfang des Funkverkehrs, zu erteilen. Erforderliche Unterlagen
sind bereitzustellen
225-8
Hinweise:
Von 14. Mai 2016 um 15:00 bis 15. Mai 2016 um 15:00
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