Vorerst keine Übernahme „hoheitlicher Aufgaben“ durch RTA
Eine Übernahme „hoheitlicher“ Aufgaben wie z.B. die Durchführung von Amateurfunkprüfungen und Rufzeichenzuteilungen durch Amateurfunkvereinigungen ist in absehbarer Zeit nicht vorgesehen. Das geht aus einer Auskunft der zuständigen Dienststelle der BNetzA hervor. Aufgrund der politischen Situation nach der Bundestagswahl (z.B. noch ausstehende Regierungsbildung) steht dies im Ministerium momentan nicht zur Diskussion. Mindestens in den nächsten Jahren…
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