Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 446,0 MHz – 446,2 MHz für Funkanwendungen für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten („PMR446“)
Auf Grund des § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden hiermit Frequenzen zur Nutzung durch die Allgemeinheit für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten zugeteilt. Die Amtsblattverfügung Nr. 40/2012 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 446,0 MHz – 446,2 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit für Funkanwendungen für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten“, veröffentlicht im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für…
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