TKG geändert: Abhör- und Mitteilungsverbot erweitert
Das in § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgelegte Abhör- und Mitteilungsverbot ist erweitert worden: War bisher nur das unbefugte „Abhören“ verboten, so fällt jetzt auch „die in vergleichbarer Weise erfolgende Kenntnisnahme“ darunter. Die Änderung des TKG-„Abhörparagrafen “ ist im „Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze“ (DigiNetzG) enthalten, das am 10. November 2016 in Kraft…
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