Neue Allgemeinzuteilung für „Audio-Funkanwendungen“
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in ihrem Amtsblatt am 15. März 2017 mit Verfügung Nr. 21 eine geänderte „Allgemeinzuteilung der Frequenzbereiche 87,5 – 108 MHz, 863 – 865 MHz und 1795 -1800 MHz für drahtlose Audio-Funkanwendungen“ veröffentlicht. Eine neue Frequenzzuteilung für diese Funkanwendungen war erforderlich, weil die bisherige Zuteilung bereits am 31. Dezember 2016 auslief. Betroffen…
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