
Mehr als zwei Drittel der Funkamateure ohne „Selbsterklärung „…
Der Bundesnetzagentur (BNetzA) liegen zur Zeit 19133 Anzeigen ortsfester Amateurfunkanlagen nach § 9 BEMFV (sog. „Selbsterklärungen“) vor. Das teilte die Behörde dem Funkmagazin am 10. Februar 2017 auf Anfrage mit. In § 9 BEMFV ist festgelegt, dass Betreiber ortsfester Amateurfunkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP der BNetzA anzeigen müssen, dass die Anlage die…
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