AFu: BNetzA duldet beschränkte Nutzung des 4-m-Bandes
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) duldet befristet bis 31. August 2017 die Nutzung des Frequenzbereichs 70,150 bis 70,180 MHz des 4-m-Bandes durch Funkamateure der Genehmigungsklasse A. Das geht aus einer Mitteilung hervor, die die Behörde in ihrem Amtsblatt und unter http://t1p.de/4m-duldung-2017im Internet veröffentlicht hat. Die Duldung ist beschränkt auf ortsfeste Amateurfunkstellen. Die Aussendungen dürfen eine Strahlungsleistung von 25…
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