„Funkgeräte am Steuer“: Drei Jahre Schonfrist für CB-Funk
Die geplante Erweiterung des bisherigen „Handyverbots am Steuer“ auf sämtliche Funkgeräte soll nach einer Empfehlung des Bundesrats-Verkehrsausschusses für „im Fahrzeug festverbaute CB-Funkgeräte“ erst nach dem 30. Juni 2020 gelten. Das geht aus der Ausschussempfehlung (BR-Drucksache 424/1/17) hervor, die der Bundesrat am 26. Juni 2017 veröffentlicht hat. In der Begründung dazu heißt es: „Die Nutzung von…
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