
Geänderte Frequenzverordnung (60m + 6m AFu) in Kraft getreten
Das Verkehrsministerium hat mit Wirkung vom 11. November 2017 die Frequenzverordnung geändert. Mit den Änderungen wird u.a. dem Amateurfunk der Frequenzbereich 5351,5 – 5366,5 kHz mit einer max. zulässigen Strahlungsleistung von 15 Watt EIRP auf sekundärer Basis zugewiesen. Außerdem wird der bislang dem Amateurfunkdienst auf sekundärer Basis zugewiesene Frequenzbereich 50,08 – 51 MHz auf 50,03…
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