
Neue/erweiterte „Duldungen“ für den Amateurfunk
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Dezember 2017 in ihrem Amtsblatt 24/2017 drei geänderte bzw. erweiterte Amateurfunk-Duldungsregelungen veröffentlicht. Die bestehende Duldung der Nutzung des Frequenzbereichs 50,020 MHz bis 51 MHz (6-m-Band) mit einer Sendeleistung von max. 25 Watt PEP (nicht „ERP“ – Druckfehler in der BNetzA-Mitteilung!)durch Funkamateure der Klasse A wird verlängert bis zu einer endgültigen Festlegung in der…
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