Neue/erweiterte „Duldungen“ für den Amateurfunk
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Dezember 2017 in ihrem Amtsblatt 24/2017 drei geänderte bzw. erweiterte Amateurfunk-Duldungsregelungen veröffentlicht.
Die bestehende Duldung der Nutzung des Frequenzbereichs 50,020 MHz bis 51 MHz (6-m-Band) mit einer Sendeleistung von max. 25 Watt PEP (nicht „ERP“ – Druckfehler in der BNetzA-Mitteilung!)durch Funkamateure der Klasse A wird verlängert bis zu einer endgültigen Festlegung in der Amateurfunkverordnung; sie wäre sonst Ende 2017 ausgelaufen. Die bisherigen Beschränkungen (z.B. Logbuchpflicht) bleiben bestehen.
(Download: http://t1p.de/n4yc)
Im 160-m-Band duldet die Behörde bis Ende Juni 2019 die Nutzung des Frequenzbereichs 1850 bis 1890 kHz mit einer max. Sendeleistung von nunmehr 100 Watt PEP. In diesem sowie im anschließenden Frequenzbereich 1890 bis 2000 kHz wird künftig die Teilnahme an Amateurfunk-Wettbewerben (Contestbetrieb) an Wochenenden geduldet.
(Download: http://t1p.de/7y5n)
Außerdem duldet die BNetzA bis Ende 2018 die Nutzung der Bereiche 2320 bis 2450 MHz und 5650 bis 5850 MHz durch Funkamateure der Klasse E mit einer max. Sendeleistung von 5 Watt PEP. Damit soll Klasse-E-Inhabern auch die Teilnahme am HAMNET ermöglicht werden.
(Download: http://t1p.de/9rzu)
– wolf –
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