„Funkgeräte am Steuer“: StVO-Änderung geht in die zweite Runde
Die geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), mit der das bisherige „Handyverbot am Steuer“ auf elektronische Geräte der „Kommunikation, Information oder Organisation“ (darunter auch Funkgeräte) ausgeweitet werden soll, geht im Bundesrat in die zweite Runde.
Es handelt sich um eine Rechtsverordnung, die von der Bundesregierung selbst erlassen werden kann; der Bundesrat muss jedoch zuvor zustimmen. Diese Zustimmung sollte bereits auf der Bundesrats-Plenarsitzung am 7. Juli 2017 erfolgen. Die Bundesregierung zog den Antrag jedoch kurzfristig zurück (das Funkmagazin berichtete). Grund für den Rückzug war die kurzfristige Entscheidung des Verkehrsministeriums, in der StVO erhöhte Bußgelder für Autofahrer, die keine „Rettungsgasse“ bilden, festzulegen.
Nach kurzer Zeit brachte die Bundesregierung einen entsprechend geänderten Entwurf ein (das Funkmagazin berichtete ebenfalls), über den der Bundesrat nunmehr entscheiden muss.
Der voraussichtliche Zeitplan sieht folgendermaßen aus: Am 6. September berät der federführende Verkehrsausschuss des Bundesrates über den Entwurf; am 22. September stimmt das Bundesrats-Plenum abschließend darüber ab.
Zwei Tage nach der Bundesrats-Plenarsitzung findet die Wahl des Deutschen Bundestages statt. Ob das Verkehrsministerium danach ungeachtet des Wahlergebnisses die StVO-Änderung in Kraft setzt, bleibt abzuwarten.
Wir halten unsere Leser über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.
– wolf –
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