Unnötiger BNetzA-Einsatz auf der HAM RADIO

Unnötiger BNetzA-Einsatz auf der HAM RADIO

19. August 2016 Afu 0

Über einen unnötigen Einsatz der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf der diesjährigen Amateurfunkmesse HAM RADIO berichtet das „Funk Telegramm“ in seiner September-Ausgabe.

Dem Bericht zufolge besuchte ein Mitarbeiter der BNetzA-Außenstelle Karlsruhe/Reutlingen den Stand der Firma Eisch-Kafka-Electronic und stellte dort einen Mess-Sender vom Typ SIG01 sicher, der von Eisch-Kafka als Bausatz vertrieben wird. Der BNetzA-Mitarbeiter begründete dies damit, dass der SIG01 keine CE-Kennzeichnung aufweist. Außerdem sprach er ein Vertriebsverbot für den SIG01 aus und und die Firma erhielt einen Kostenbescheid der BNetzA über 433 Euro.

Offenbar hatte der BNetzA-Mitarbeiter übersehen, dass gem § 2 Abs.1 Nr. 4 EMVG Bausätze, die für Funkamateure bestimmt sind, nicht unter die CE-Kennzeichnungspflicht fallen. So ist es kein Wunder, dass die BNetzA – nachdem die Firma einen Anwalt eingeschaltet hatte – das Vertriebsverbot und den Kostenbescheid schnell wieder aufhob.

Die Kosten für die blamable Aktion trägt die BNetzA.

– wolf –

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