Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk ab 2016
Das ist die neue Verfügung zur Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk
(Vfg Nr.11/2016) der Bundesnetzargentur
Auf Grund des § 55 Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden hiermit die in dieser
Allgemeinzuteilung aufgeführten Frequenzen im Rahmen der aufgeführten Nutzungs- und
Nebenbestimmungen zur Nutzung durch die Allgemeinheit im CB-Funk zugeteilt. Diese
Allgemeinzuteilung tritt am 1. April 2016 in Kraft.
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