Neue Allgemeinzuteilung für „Short Range Devices“ (SRD)
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. Januar 2018 in ihrem Amtsblatt Nr. 02 /18 eine neue Allgemeinzuteilung für sogenannte „Short Range Devices“ (SRD) veröffentlicht.
Unverändert geblieben ist die Zuteilung des Frequenzbereichs 26,957 bis 27,283 MHz für SRD mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Milliwatt ERP bzw. einer maximalen magnetischen Feldstärke von 42 dBµA/m in 10 Meter Entfernung.
Ebenfalls unverändert geblieben ist die Frequenzzuteilung für SRD im Frequenzbereich 433,050 bis 434,790 MHz (im 70-cm-Amateurfunkband) mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Milliwatt ERP.
Die 10-kHz-Frequenzbereiche
26,990 bis 27,000 MHz,
27,040 bis 27,050 MHz,
27,090 bis 27,100 MHz,
27,140 bis 27,150 MHz und
27,190 bis 27,200 MHz
(also die sog. CB-„Zwischenkanäle“ 3A, 7A, 11A, 15A und 19A), die bisher von SRD mit einer Strahlungsleistung von max. 100 Milliwatt ERP und einem Arbeitszyklus von nur max. 0,1 % betrieben werden durften, dürfen jetzt auch von Modellfernsteuerungen mit einem Arbeitszyklus von 100 % betrieben werden.
Weitere geringfügige Änderungen betreffen vorwiegend Nutzungsbestimmungen für SRD-Anwendungen bei 860-MHz, die weder den CB-Funk noch den Amateurfunk berühren.
Die neue Frequenzzuteilung für SRD kann im Internet unter http://t1p.de/bs2h heruntergeladen werden.
– wolf –
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