Vorerst keine Übernahme „hoheitlicher Aufgaben“ durch RTA
Eine Übernahme „hoheitlicher“ Aufgaben wie z.B. die Durchführung von Amateurfunkprüfungen und Rufzeichenzuteilungen durch Amateurfunkvereinigungen ist in absehbarer Zeit nicht vorgesehen. Das geht aus einer Auskunft der zuständigen Dienststelle der BNetzA hervor.
Aufgrund der politischen Situation nach der Bundestagswahl (z.B. noch ausstehende Regierungsbildung) steht dies im Ministerium momentan nicht zur Diskussion. Mindestens in den nächsten Jahren würden Amateurfunkprüfungen und Rufzeichenzuteilungen von der Bundesnetzagentur vorgenommen.
Die Übernahme solcher Aufgaben in Eigenregie gehört zu einer Liste „unerfüllter Wünsche“ des „Runden Tisches Amateurfunk“ (RTA), die in einem novellierten Amateurfunkgesetz geregelt werden sollten (das Funkmagazin berichtete).
– wolf –
Wir danken Manuel von Aster, DL5AFN, für die Informationen zu diesem Beitrag.
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