TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2015 und 2016 festgelegt

TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2015 und 2016 festgelegt

28. Oktober 2017 Afu 0

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Höhe der TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2015 und 2016 festgelegt.

Für den Amateurfunk werden folgende Beitragssätze erhoben:
– für das Jahr 2015: 6,87 Euro TKG-Beitrag, 24,59 Euro EMVG-Beitrag;
– für das Jahr 2016: 7,97 Euro TKG-Beitrag, 18,92 Euro EMVG-Beitrag.

Beitragspflichtig ist jeder Funkamateur, der in dem betreffenden Zeitraum eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst besaß.

Für den CB-Funk und andere „Jedermannfunk“-Anwendungen werden keine TKG- und EMVG-Beiträge erhoben

Die Beitragssätze sind in der sog. „Neunten Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung“ enthalten, die am 27. Oktober 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Die Verordnung kann im Internet unter http://t1p.de/znm3 heruntergeladen werden.

– wolf –

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