Regierung: Verkaufsverbot für analoge Radios kommt
Bundestag beriet über Verkaufsverbot für „nicht-digitale“ Radios
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 1. Juni 2017 in Erster Lesung über einen Gesetzentwurf zu Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beraten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nach Ablauf von zwei Jahren nach Verkündung des Gesetzes nur solche Rundfunkgeräte auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen, die mit einer Schnittstelle ausgestattet sind, die es „dem Nutzer ermöglicht, digital codierte Inhalte zu empfangen und wiederzugeben.
Betroffen von dieser Regelung sollen nur solche Geräte sein, die den „Programmnamen anzeigen“ können. Gebrauchtgeräte und Bausätze sind generell ausgenommen.
Zu dem Gesetzentwurf nahmen vier Abgeordnete der Bundestagsfraktionen Stellung. Ihre Reden wurden wegen fortgeschrittener Stunde nur zu Protokoll genommen. Alle äußerten sich überwiegend positiv zu dem Entwurf.
Anschließend wurde der Gesetzentwurf an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen, die noch Änderungsvorschläge einbringen können.
Der Wortlaut des Gesetzentwurfs kann im Internet unter http://t1p.de/w5ce heruntergeladen werden. Der Wortlaut der zu Protokoll gegebenen Reden der Bundestagsabgeordneten ist im Sitzungsprotokoll unter http://t1p.de/3etv zu finden (dort ab Seite 24296 im PDF als „Anlage 34“).
– wolf –
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