„Handyverbot am Steuer“ soll auf CB-Funk ausgeweitet werden
Das Verkehrsministerium hat dem Bundesrat einen Verordnungs-Entwurf vorgelegt. in dem u.a. das bisherige „Handyverbot am Steuer“ auf „sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik“ ausgeweitet wird.
In der Begründung des Ministeriums beschreibt das Ministerium, welche Geräte damit gemeint sind:
„Unter die Geräte fallen z. B. sämtliche Handys, Smartphones, BOS- und CB-Funkgeräte, auch solche mit reinem push-to-talk-Modus, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, Diktiergeräte, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal Computer, DVD- und Blu-Ray-Player, CD-Rom-Abspielgeräte, Smartwatches, Walkman, Discman und Notebooks. (…)“ (Fettung durch uns)
Das Bußgeld für Verstöße gegen das Verbot soll dem Entwurf zufolge künftig 100 Euro betragen (bei Verkehrsgefährung 150 Euro, bei Sachbeschädigung 200 Euro,, in den beiden letzteren Fällen verbunden mit einem Fahrverbot von 1 Monat).
Der vollständige Wortlaut des Verordnungs-Entwurfs kann im Internet unter www.bundesrat.de/drs.html?id=424-17 heruntergeladen werden.
Update vom 06.06.2017:
Der Bundesrat hat den umstrittenen Verordnungs-Entwurf als TOP 9 auf die Tagesordnung der 682. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21. Juni 2017gesetzt.
– wolf –
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Eine Antwort
Ein Glück ich hab ne VOX in meinem Gerät