Zahl der Funkstörungen konstant

Zahl der Funkstörungen konstant

29. April 2017 BnetzA 0

Homann: „Bundesnetzagentur hilft Verbrauchern und Institutionen bei Funkstörungen

Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2016 über 6.000 Funkstörungen ermittelt und beseitigt. Die Anzahl der Funkstörungen blieb gegenüber dem Vorjahr konstant.

Unser Prüf- und Messdienst spürt Funkstörungen auf und behebt deren Ursache. Immer vielfältigere Funkanwendungen machen die Ermittlung und Behebung von Störungen komplexer„, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Der Prüf- und Messdienst leistet einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz und sorgt für eine effiziente und störungsfreie Nutzung des Frequenzspektrums„, ergänzt Homann.

Veränderungen bei den Ursachen von Funkstörungen

In den letzten Jahren haben sich die Ursachen von Funkstörungen deutlich verändert. Die Anzahl der Rundfunkstörungen geht kontinuierlich zurück. Häufige hör- und sichtbare Auswirkung einer solchen Funkstörung ist ein Prasseln im Radio oder Streifen auf dem Fernsehbildschirm. Störungen der breitbandigen Datenübertragung in Telefon und Kabelnetzen, bei haushaltsnahen -Funkanwendungen (W-LAN, Bluetooth, CB-Funk) und im Mobilfunk nehmen dagegen zu. Insbesondere neue und innovative Funkanwendungen erschweren es, die Ursache von Störungen einzugrenzen und zu beseitigen. Beispielsweise können Mobilfunksender durch defekte oder unfachmännisch aufgebaute Satellitenempfangsanlagen beeinträchtigt werden.

Flächenpräsenz des Prüf- und Messdienst

Störungen von sicherheitsrelevanten Funkanwendungen wie zum Beispiel dem Funkverkehr von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei oder Flugfunkstörungen stellen eine erhebliche Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Um schnell vor Ort zu sein und die Ursachen von Funkstörungen schnell ermitteln zu können, ist der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur mit Fachleuten und spezieller Messtechnik an 19 Standorten im Bundesgebiet vertreten. Die Funkstörungsannahme ist rund um die Uhr erreichbar. Die Bundesnetzagentur berät und klärt im Einzelfall, ob eine Störungsbearbeitung vor Ort erforderlich ist und ob gegebenenfalls Gebühren erhoben werden müssen.

Aufgaben des Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur

Neben der Funkstörungsbearbeitung kontrolliert der Prüf- und Messdienst zum Beispiel Frequenznutzungen, die Umsetzung von Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk und die Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit.

Weitere Informationen zu Funkstörungen und die Kontaktdaten der Funkstörungsannahme sind unter https://www.bundesnetzagentur.de/funkstoerungen veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 31 KB)

 

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