Was die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) für uns Funkamateure bedeutet
Die Regulierungswut der EU ist grenzenlos und macht auch vor uns Funkamateuren nicht halt. Nachdem es nun Energieeinsparungsverordnungen für Kaffeemaschinen, Wasserkocher und sogar Toaster gibt, sind auch wir Funkamateure betroffen.
In den neusten – bisher unveröffentlichten – Entwürfen der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) finden sich auch verklausulierte Regelungen über den energiesparenden Betrieb von Hochfrequenzsendern. Demnach wäre der Betrieb von Sendern mit mehr als 25 PEP zukünftig unzulässig. Außerdem müssen die Sender gemäß Energieverbrauchskennzeichnung versehen sowie regelmäßig über den Fachhandel neu eingestuft werden.
Die neue Verordnung trifft auch Hersteller von Funkgeräten ziemlich hart. Die beliebten All-Band-Transceiver der bekannten Hersteller dürfen zwar unter bestimmten Umständen weiter betrieben, aber nicht mehr ohne weiteres verkauft werden. Die Hersteller haben dafür sorge zu tragen, dass unter keinen Umständen mehr als 25 W PEP am Antennenausgang ankommen. Bereits produzierte Geräte müssen entsprechend umgerüstet werden.
Wer weiterhin einen Sender mit mehr als 25 W betreiben möchte, muss ein spezielles Dämpfungsglied zwischen Transceiver und Antenne schalten. Das Dämpfungsglied begrenzt die ausgehende Leistung auf den gesetzlich zulässigen Wert und führt die Thermische Energie über einen Wärmetauscher an das Heizungssystem ab. Das spart zwar letztendlich keine Energie, aber dabei geht die wohltuende Wärme der PA nicht verloren.
Bis die neue Verordnung in Kraft tritt, wird es wohl noch eine Weile dauern, denn bisher liegt der Entwurf nur in deutscher Sprache vor. Bevor die Abgeordneten darüber abstimmen dürfen, muss der Entwurf in alle europäischen Landessprachen übersetzt werden. Der angepeilte Tag des Inkrafttretens ist der 01.04.2018.
Artikelbild: #135225426 | Urheber: DOC RABE Media
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