Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung
Seit November 2016 gibt es ein neues Formular zum „Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung“ und „Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst“. Darauf verweist der Franken-Rundspruch Nr. 46 und nimmt Bezug auf Carsten Fiene von der Bundesnetzagentur-Außenstelle Dortmund. Per Formular kann man sich also zur Prüfung anmelden und gleichzeitig ein Rufzeichen beantragen. Auch seit November 2016 gibt es ein neues Formular zum „Antrag auf Zuteilung eines Ausbildungsrufzeichens“. Das war bisher formlos möglich. Nun bittet die BNetzA darum, dieses Formular zu benutzen. Man findet die beiden neuen Formulare auf der Webseite der BNetzA unter www.bundesnetzagentur.de/…/Amateurfunk/amateurfunk_node.html, dann gehe man unter „Anträge und Formulare“.
QUELLE: Deutscher Amateur-Radio-Club e.V. Bundesverband für Amateurfunk